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KTEL-Ausschreibungen 2026: Fristen und Flottenanforderungen

Die KTEL-Ausschreibungen in 11 griechischen Regionen: Gesetz 4974/2022, Fristverlängerungen, Auftragswerte, Kriterien und welche Busse gefordert sind (Alter, Euro).

Das HellasBus-Team 14 Min. Lesezeit

Illustration: Karte Griechenlands mit Regionen und ein Überlandbus
Inhalt
  1. Wie arbeiten die KTEL heute?
  2. Warum werden die KTEL-Linien jetzt ausgeschrieben?
  3. Was regelt das Gesetz 4974/2022?
  4. Welche Regionen werden ausgeschrieben, und wann enden die Fristen?
  5. Warum gab es so viele Verlängerungen?
  6. Was verlangt die Ausschreibung vom Betreiber?
  7. Welche Busse braucht der Betreiber?
  8. Aktuell verfügbare Busse bei HellasBus
  9. Welche Altersgrenze gilt heute, wenn eine KTEL einen Bus ersetzt?
  10. Wer bietet mit?
  11. Was gilt in Athen und Thessaloniki?
  12. Was bedeuten die Ausschreibungen für die Flotte einer KTEL?
  13. Häufige Fragen
  14. Quellen

2026 hat das griechische Ministerium für Infrastruktur und Verkehr den Überland- und Stadtbusverkehr der Regionen erstmals öffentlich ausgeschrieben. Es gibt 11 Ausschreibungen, eine für jede Region außer der Nordägäis, und eine weitere für den Überlandverkehr in Attika. Zusammen sind sie rund 3,45 Mrd. Euro wert. Jeder Gewinner erhält ein ausschließliches Recht auf die Linien seiner Region für 10 Jahre, mit möglicher Verlängerung um 5 Jahre. Mitte Oktober 2026 waren die Angebotsfristen mehrfach verlängert worden, und noch kein Auftrag war vergeben.

Die KTEL sind die regionalen Busunternehmen, die in Griechenland den Überlandverkehr betreiben, und viele davon sind unsere Kunden. Sie werden allein oder in Bietergemeinschaften an diesen Ausschreibungen teilnehmen. Hier fassen wir zusammen, was heute gilt, was das neue Gesetz regelt, wo jede Ausschreibung steht und was die Ausschreibung vom Betreiber verlangt, vor allem bei den Bussen.

Wie arbeiten die KTEL heute?

Die KTEL arbeiten heute nach dem Gesetz 2963/2001 (Regierungsblatt A’ 268). Jede KTEL betreibt die Überlandlinien ihres Bezirks, in vielen Städten auch die Stadtlinien, mit ausschließlichem Recht und ohne Ausschreibung. Das Gesetz hat die meisten KTEL in Aktiengesellschaften (KTEL A.E.) umgewandelt, deren Aktionäre die Busbesitzer der Gegend sind. Einige wurden nicht umgewandelt und arbeiten in der Form, die Artikel 5 desselben Gesetzes vorsieht.

Gegründet wurden die KTEL mit dem Gesetz 2119/1952, je eine für jeden Bezirk und jede Insel. 1968 wurden sie zu 8 regionalen Trägern zusammengelegt, doch 1973 führte das Dekret 102/1973 die Organisation nach Bezirken wieder ein. Einige kleinere Bezirke werden von der KTEL des Nachbarbezirks bedient. Die ganze Geschichte steht in unserem Artikel zur Geschichte der KTEL.

Einen allgemeinen Betriebszuschuss gibt es nicht. Der Staat erstattet den KTEL die Einnahmen, die durch ermäßigte und kostenlose Fahrkarten entgehen, nach Artikel 86 des Gesetzes 4530/2018. Für 2026 stellt der Beschluss vom 6. Oktober 11,77 Mio. Euro für Fahrkarten von Menschen mit Behinderung und kinderreichen Familien bereit, für Stadt- und Überland-KTEL sowie die städtischen Busbetriebe auf Kos und Rhodos. Die Fahrpreise legt das Ministerium fest. Im März 2026 hob der Ministerialbeschluss 37279/2026 (Regierungsblatt B’ 1258) sie um 5 bis 10 % an. Im selben Monat änderte das Gesetz 5290/2026 mehrere Artikel des Gesetzes 2963/2001, unter anderem die Förderung für den Ersatz von KTEL-Bussen.

Auch die Kosten stiegen 2026. Im März war Diesel rund 40 % teurer als zu Jahresbeginn, von 1,520 auf 2,118 Euro pro Liter. Die Regierung bezuschusste Diesel mit 16 Cent pro Liter auf Ebene des Vertriebs, und der Verband der Überland-KTEL (POAYS) forderte 15 Mio. Euro Soforthilfe für alle KTEL.

Warum werden die KTEL-Linien jetzt ausgeschrieben?

Die Ausschreibungen sind Pflicht nach der EU-Verordnung (EG) 1370/2007. Danach werden öffentliche Personenverkehrsdienste mit ausschließlichen Rechten im offenen Wettbewerb vergeben. Direktvergaben sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel bei kleinen Netzen. Für den Straßenverkehr endete die Übergangszeit der Verordnung am 3. Dezember 2019.

Griechenland war spät dran. 2013 gründete das Gesetz 4199/2013 eine Regulierungsbehörde für den Personenverkehr (RAEM), die die Ausschreibungen durchführen sollte, doch es gab keine. 2022 schaffte das Gesetz 4974/2022 die RAEM ab und übertrug die Aufgabe dem Ministerium. Der Start aller Ausschreibungen bis 30. April 2026 war ein Meilenstein für Mittel aus dem Aufbaufonds. Der stellvertretende Minister Konstantinos Kyranakis sagte im Januar 2026, Direktvergaben „verstoßen gegen EU-Recht“ und könnten nicht weitergehen.

Was regelt das Gesetz 4974/2022?

Das Gesetz 4974/2022 (Regierungsblatt A’ 185, 29.9.2022) ist der neue Rahmen für den Überland- und Stadtbusverkehr. Die wichtigsten Punkte:

  • Wer vergibt: die Generaldirektion Verkehr des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (Artikel 5). Die Verfahren führt im Auftrag des Ministeriums der griechische Staatsfonds Growthfund (Ε.Ε.ΣΥ.Π. A.E.) über seine Einheit für strategische Verträge durch.
  • Rolle der Regionen: Sie schlagen Linien und Fahrpläne vor, beaufsichtigen den Betreiber und verhängen Bußgelder. Die Ausschreibung führen sie nicht selbst durch.
  • Laufzeit: 10 Jahre, mit möglicher Verlängerung um bis zu 5 Jahre (Artikel 20).
  • Fristen nach Unterzeichnung: 6 Monate, bis die Flotte fährt, und 1 Jahr für Busbahnhöfe und Anlagen (Artikel 20).
  • Wer bieten darf: jedes Personenverkehrsunternehmen mit Zulassung nach der Verordnung (EG) 1071/2009, allein oder in einer Bietergemeinschaft (Artikel 17).
  • Fahrpreise: Die Ausschreibung legt einen Höchstfahrpreis fest, auf Basis der Kosten und eines angemessenen Gewinns (Artikel 15).
  • Kleine Netze: Direktvergabe ist erlaubt, wenn der Auftrag unter 1 Mio. Euro oder unter 300.000 km pro Jahr liegt. Für kleine Unternehmen mit bis zu 23 Fahrzeugen verdoppeln sich die Grenzen (Artikel 25).
  • Notmaßnahmen: Wird der Verkehr unterbrochen, kann das Ministerium ihn für bis zu 2 Jahre direkt vergeben (Artikel 24).
  • Übergang: Bis die Gewinner übernehmen, fahren die heutigen Betreiber weiter, also die KTEL (Artikel 31). Mit dem Start der neuen Verträge werden die Artikel 1 bis 32 des Gesetzes 2963/2001 aufgehoben (Artikel 32).

Nicht unter das Gesetz fallen der Stadtverkehr von OASA in Attika und von OSETh in Thessaloniki sowie die städtischen Betriebe auf Rhodos und Kos.

Welche Regionen werden ausgeschrieben, und wann enden die Fristen?

Es gibt eine Ausschreibung pro Region, außer der Nordägäis, und eine weitere für den Überlandverkehr in Attika. Die meisten haben zwei Lose: eines für den Überlandverkehr und eines für den Stadtverkehr der größeren Städte. Die Ausschreibung für Mittelgriechenland (Sterea Ellada) kam am 12. März 2026 als erste und wurde zur Vorlage für alle anderen.

Region Umfang Geschätzter Wert über 10 Jahre (ohne MwSt.) Angebotsfrist
Kreta Überland, Stadtverkehr Heraklion und Chania 490,5 Mio. € 19. Oktober
Westgriechenland Überland Achaia, Ilia, Ätolien-Akarnanien, Stadtverkehr Patras 435 Mio. € 21. Oktober
Peloponnes Überland in 5 Regionalbezirken 325 Mio. € 21. Oktober
Ionische Inseln Überland, Stadtverkehr Korfu rund 220 Mio. € 22. Oktober
Westmakedonien Überland (Kozani, Kastoria u. a.) 118,5 Mio. € 22. Oktober
Ostmakedonien und Thrakien Überland, Stadtverkehr Kavala 383,5 Mio. € 23. Oktober
Attika Überland Kein veröffentlichter Betrag gefunden 26. Oktober
Zentralmakedonien Überland in 7 Regionalbezirken, Stadtverkehr Katerini 413 Mio. € 30. Oktober
Epirus Überland, Stadtverkehr Ioannina 260 Mio. € 30. Oktober
Südliche Ägäis Überland (Rhodos, Mykonos) 81,5 Mio. € 2. November
Thessalien Überland, Stadtverkehr Larisa und Volos 449 Mio. € 9. November
Mittelgriechenland Überland, Stadtverkehr Lamia und Chalkida 277,5 Mio. € 11. November

Die Werte stammen aus den Ausschreibungen, zusammengestellt von The Opinion und Oikonomikos Tachydromos, ohne die optionalen 5 Jahre. Mit Option erreicht Kreta 735,75 Mio. Euro und Mittelgriechenland 416,25 Mio. Euro. Die Fristen stammen aus den Verlängerungsbeschlüssen von Minister Giorgos Kotsiras auf Diavgeia (September und Oktober 2026) und enden jeweils um 12:00 Uhr Ortszeit. Sie ändern sich oft. Die gültige Frist steht im griechischen Vergabeportal ESIDIS (promitheus.gov.gr).

Einige kleine Stadtnetze, etwa in Serres, Drama, Veria, Naoussa und Kozani, sind nicht ausgeschrieben. Laut Presseberichten laufen sie über die Regel für kleine Aufträge nach Artikel 25 weiter.

Nordägäis: Hier wurde keine Ausschreibung gestartet. Auf Chios wurde der Überlandverkehr im Sommer 2025 eingestellt, und im Juni 2026 widerrief die Region die Lizenz des Betreibers. Am 15. September 2026 genehmigte das Ministerium einen Notbetrieb durch ein privates Unternehmen: zunächst für 10 Wochen, verlängerbar auf bis zu 2 Jahre und beendet, sobald ein Betreiber nach Gesetz 4974/2022 übernimmt.

Warum gab es so viele Verlängerungen?

Die Fristen wurden mehrfach verschoben, vor allem weil das Ministerium die Unterlagen nach Fragen und Bitten um Klarstellung der Interessenten geändert hat. Auf Kreta war die erste Frist der 11. Mai 2026. Danach folgten der 12. Juni und der 18. September, heute ist es der 19. Oktober. Mittelgriechenland, die erste Ausschreibung, wurde mindestens fünfmal verlängert, die Frist liegt jetzt am 11. November.

Bis dahin fahren die KTEL wie gewohnt weiter. Das Gesetz 4974/2022 sah zwei Jahre für die Vergaben vor. Diese Frist verlängert sich jedoch, solange Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren laufen. Der Verband POAYS erklärt, die KTEL seien bereit, und fordert schnelle Entscheidungen, weil die ständigen Verlängerungen die Branche in Unsicherheit halten. Quellen von The Opinion rechnen mit 5 bis 6 Jahren für den Übergang im ganzen Land.

Was verlangt die Ausschreibung vom Betreiber?

Die folgenden Angaben stammen aus der kodifizierten Ausschreibung für Mittelgriechenland vom 28. Mai 2026. Die übrigen folgen derselben Vorlage, mit anderen Zahlen je Region.

Wer bieten darf

  • Ein Linienverkehrsunternehmen mit Zulassung nach der Verordnung (EG) 1071/2009. In einer Bietergemeinschaft braucht jedes Mitglied die Zulassung.
  • Durchschnittlicher Umsatz 2023 bis 2025 von mindestens 70 % des Jahreswerts des Loses. Für den Überlandverkehr in Mittelgriechenland sind das rund 16,8 Mio. Euro pro Jahr.
  • Durchschnittliche Verkehrsleistung von mindestens 70 % der jährlichen Fahrzeugkilometer des Loses.
  • ISO 9001, ISO 45001 und ISO 39001 bei Angebotsabgabe. ISO 14001, EN 13816 und ISO 27001 innerhalb von 12 Monaten.
  • Bietergemeinschaften sind erlaubt. Busse der Aktionäre und ihre Fahrer zählen als eigene Mittel des Bieters, was KTEL hilft, die gemeinsam bieten.

Wie die Angebote bewertet werden

Kriterium Gewicht Was gemessen wird
Preis (B) 31 % Rabatt auf die Höchstfahrpreise (20 %), Rabatt auf Zeitkarten und Rückfahrkarten (6 %), zusätzliche Kilometer bis +10 % (5 %)
Bereitschaft von Busbahnhof und Flotte (E) 29,5 % Schneller als 6 Monate für die Flotte und 1 Jahr für die Busbahnhöfe bringt mehr Punkte
Fahrer (O) 29,5 % Durchschnittliche Erfahrung, mindestens 5 Jahre, mit Zusatzpunkten bis 10 Jahre
Alter der Busse (L) 10 % 25 Jahre ergeben 100 Punkte, jedes Jahr jünger 2 Punkte mehr, bis 150

Einen Betriebszuschuss erhält der Betreiber nicht. Er behält die Fahrgeldeinnahmen, die die Ausschreibung „den einzigen Ausgleich“ nennt, dazu die Erstattung für ermäßigte Fahrkarten und Werbeeinnahmen. Das Nachfragerisiko trägt er selbst. Die einzige Ausnahme in Mittelgriechenland ist der Stadtverkehr in Lamia und Chalkida, wo der Staat Elektrobusse stellen kann. Der Vorteil daraus muss als günstigere Fahrpreise bei den Fahrgästen ankommen.

Sicherheiten, Vertragsstrafen und weitere Bedingungen

  • Bietersicherheit von 1 % des Werts, also 2,4 Mio. Euro für den Überlandverkehr in Mittelgriechenland, und eine Erfüllungssicherheit von 4 %.
  • Vertragsstrafen für Verspätungen, für ausgefallene Fahrten (4,5 bis 6 Euro je Überlandkilometer) und für geringe Fahrgastzufriedenheit. Fallen mehr als 30 Tage lang über 10 % der Fahrten aus, wird der Vertrag gekündigt.
  • Mindestens 70 % der Kilometer muss der Betreiber selbst fahren.
  • Einen genehmigten Busbahnhof in jedem Regionalbezirk muss der Betreiber selbst beschaffen. Eine Übergabe der heutigen KTEL-Busbahnhöfe sieht die Ausschreibung nicht vor.
  • Eine Pflicht zur Übernahme des KTEL-Personals gibt es nicht. Die Fahrer werden über exklusive Kooperationsverträge nachgewiesen. Im Überlandverkehr sind in der Hochsaison mindestens 1,2 Fahrer pro Bus nötig.

Welche Busse braucht der Betreiber?

Innerhalb von 6 Monaten nach Unterzeichnung muss der Betreiber eine Mindestzahl an Bussen auf der Straße haben, plus 10 % Reserve. Jeder Bus braucht Telematik und ein elektronisches Ticketsystem. Erlaubt sind neue und gebrauchte Busse bis 25 Jahre, Diesel ab Euro III oder emissionsfrei.

Region Mindestflotte (ohne 10 % Reserve)
Mittelgriechenland 305 Überlandbusse (Euböa 125, Fthiotida 83, Theben 40, Fokida 37, Livadia 20) und 56 Stadtbusse (Lamia 28, Chalkida 28)
Westgriechenland 368 Überlandbusse (Ätolien-Akarnanien 141, Achaia 132, Ilia 95) und 78 Stadtbusse in Patras
Ionische Inseln 161 Überlandbusse (Korfu 63, Kefalonia-Ithaka 37, Lefkada 33, Zakynthos 28) und 32 Stadtbusse in Korfu
Thessalien 416 Busse insgesamt

Aktuell verfügbare Busse bei HellasBus

Busse in unserem Eigentum, auf unserem Gelände in Litochoro (Pieria), bereit zur Besichtigung.

Stadtbus

MERCEDES-BENZ CITARO

Baujahr
2010
Laufleistung
585.095 km
Getriebe
AUTOMATIK
Schadstoffklasse
EURO 5

16.900 € + MwSt.

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Überland- / Reisebus

MAN LION'S COACH R07

Baujahr
2011
Laufleistung
671.390 km
Getriebe
SCHALTGETRIEBE
Schadstoffklasse
EURO 5 EEV

51.900 € + MwSt.

Mehr...

Überland- / Reisebus

MERCEDES-BENZ SPRINTER 516

Baujahr
2013
Laufleistung
346.000 km
Getriebe
SCHALTGETRIEBE
Schadstoffklasse
EURO 5

29.900 € + MwSt.

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Alle Busse

Die wichtigsten Anforderungen an die Busse in der Ausschreibung für Mittelgriechenland:

  • Alter: höchstens 25 Jahre für jeden Bus während der gesamten Laufzeit, gerechnet ab dem Baujahr des Fahrgestells. Ein Bus, der die Grenze erreicht, wird durch einen Bus von höchstens 18 Jahren ersetzt. Busse, die während des Vertrags in die Flotte kommen, dürfen nicht älter als 18 Jahre sein.
  • Gebrauchtbusse: Busse, die „neu oder gebraucht“ sind, werden ausdrücklich akzeptiert, aus der EU, dem EWR oder der EFTA, mit Typgenehmigung und griechischer Zulassung. Für einen in der EU zugelassenen Gebrauchtbus genügt die Typgenehmigung des Erstzulassungslandes. Die Busse können im Eigentum stehen, geleast sein oder den Aktionären gehören. Als Nachweis gilt auch ein Kaufvertrag oder ein verbindliches Angebot eines Lieferanten.
  • Abgasnorm: Diesel ab Euro III oder emissionsfrei. Jeder Bus muss die Euro-Norm seines Baujahrs erfüllen. Neue Busse mit Erstzulassung müssen Euro VI-E sein. Eine Pflichtquote für Elektrobusse gibt es nicht. Zu den Unterschieden der Klassen siehe unseren Artikel zu Euro 5, EEV und Euro 6.
  • Barrierefreiheit im Stadtverkehr: Niederflur bis 35 cm, Kneeling, Rampe und Rollstuhlplatz in jedem Bus ab dem ersten Tag.
  • Barrierefreiheit im Überlandverkehr: Jeder Bus, der während des Vertrags als Ergänzung oder Ersatz in die Flotte kommt, braucht einen Rollstuhllift und muss UN R107 erfüllen. Ein nicht barrierefreier Bus wird abgelehnt und mit Bußgeld belegt.
  • Ausstattung: Klimaanlage mit mindestens 35 kW bei 12-Meter-Bussen, ABS, Retarder, digitaler Fahrtschreiber, Türkameras, LED-Zielanzeigen, Lautsprecheranlage und Vorverkabelung für Entwerter und Fahrgastzähler. Die Reifen müssen zum Betriebsstart neu sein: höchstens 6 Monate alt bei Überlandbussen und 12 Monate bei Stadtbussen.
  • Diesel-Stadtbusse: Automatikgetriebe mit mindestens 4 Gängen, geschlossene Fahrerkabine und Mindestleistung je nach Länge, zum Beispiel 200 kW bei 12-Meter-Bussen.
  • Lackierung: in den Farben, die die Region vorgibt.

Welche Altersgrenze gilt heute, wenn eine KTEL einen Bus ersetzt?

Bis die neuen Verträge starten, gelten die Grenzen des Gesetzes 2963/2001, und für Busse, die erstmals in Betrieb gehen, sind sie strenger als die 25 Jahre der Ausschreibung. Das Alter zählt ab dem Baujahr des Fahrgestells, ohne dieses Jahr selbst.

Fall Grenze Gesetz
Überland- oder Vorortbus, der in Griechenland erstmals in Betrieb geht, neu oder gebraucht importiert Bis 15 Jahre Artikel 11, Gesetz 2963/2001
Stadtbus, der erstmals in Betrieb geht Bis 18 Jahre Artikel 35, Gesetz 4530/2018
Pflichtausscheiden Mit 27 Jahren Artikel 11, Gesetz 2963/2001
Ersatz eines Busses, der aus Altersgründen ausscheidet Innerhalb von 4 Monaten Artikel 31, Gesetz 2963/2001

In der Praxis darf ein gebrauchter Überlandbus, den eine KTEL heute aus Europa holt, höchstens 15 Jahre alt sein. Ein solcher Bus erfüllt auch die 18-Jahres-Grenze der Ausschreibung für Busse, die während des Vertrags hinzukommen. Ausführlich, mit Beispielen zur Berechnung des Alters, siehe unseren Artikel zu den Altersgrenzen für Busse. Klären Sie die Grenze vor dem Kauf mit der Leitung Ihrer KTEL.

Wer bietet mit?

Die KTEL bilden Bietergemeinschaften, um die finanziellen Kriterien zu erfüllen. Eine einzelne KTEL erreicht meist nicht 70 % des Umsatzes einer ganzen Region. In Westgriechenland zum Beispiel liegt das Kriterium für den gesamten Überlandverkehr bei rund 24,7 Mio. Euro durchschnittlichem Jahresumsatz. In mehreren Regionen haben die KTEL angekündigt, gemeinsam als eine Gruppe für die ganze Region zu bieten.

Auch ausländische Gruppen haben Interesse gezeigt, und die Presse berichtet von Sondierungsgesprächen ausländischer Investoren mit KTEL in Westgriechenland. Wer wo gewinnt, zeigt sich erst, wenn die Angebote geöffnet werden.

KTEL-Aktionäre fragen, ob die Bedingungen die finanzielle Stärke des Betreibers sichern oder einfach kleinere Gruppen ausschließen, und warum kleinere Lose nicht einzeln vergeben werden.

Was gilt in Athen und Thessaloniki?

Der Stadtverkehr in Athen (OASA) und Thessaloniki (OSETh) fällt nicht unter das Gesetz 4974/2022 und hat eigene Regeln.

  • Athen: OASA hat einen Achtjahresvertrag mit dem „Verkehrskonsortium Attika“, an dem auch KTEL aus anderen Regionen beteiligt sind, für 63 Linien in Ost- und Westattika. Der Überlandverkehr in Attika, heute von der KTEL Attikis betrieben, ist eine eigene Ausschreibung mit Frist am 26. Oktober 2026.
  • Thessaloniki: Eine Bietergemeinschaft der KTEL Thessaloniki und der KTEL Serres unterzeichnete im März 2026 einen Übergangsvertrag mit OSETh für 43 Vorortlinien mit 185 Bussen, darunter 100 neue Elektrobusse. Der Vertrag läuft bis 28. Februar 2027, bis die große OSETh-Ausschreibung über rund 590 Mio. Euro für 10 plus 5 Jahre abgeschlossen ist.

Was bedeuten die Ausschreibungen für die Flotte einer KTEL?

Für eine KTEL, die mitbietet, ist die Flotte Teil der Bewertung und nicht nur Voraussetzung. Das Alter der Busse zählt 10 %, und wie schnell die Flotte fährt, zählt innerhalb der 29,5 % für die Bereitschaft. In der Praxis:

  1. Busse nach Alter zählen: Busse mit einem Fahrgestell über 25 Jahre sind ausgeschlossen. Wer in den zehn Jahren die 25 überschreitet, muss durch einen Bus von höchstens 18 Jahren ersetzt werden.
  2. Nach der heutigen Grenze kaufen: Wenn Sie jetzt einen Bus ersetzen, darf ein Überlandbus höchstens 15 und ein Stadtbus höchstens 18 Jahre alt sein. So sind Sie heute und während des Vertrags abgedeckt.
  3. Lücke berechnen: Mindestflotte der Region plus 10 % Reserve, alle mit Telematik und elektronischem Ticketing.
  4. Barrierefreiheit prüfen: Stadtbusse brauchen Niederflur und Rampe. Überlandbusse, die später hinzukommen, brauchen einen Lift.
  5. Angebote früh sichern: Die Ausschreibung akzeptiert ein verbindliches Lieferantenangebot als Nachweis. Einen guten Gebrauchtbus in Europa zu finden, zu prüfen und zuzulassen braucht Zeit.

Im HellasBus-Katalog finden Sie Überland- und Reisebusse und Niederflur-Stadtbusse, mit Baujahr, Abgasnorm und Ausstattung in jedem Inserat. Wenn Sie ein Angebot für eine Ausschreibung vorbereiten und eine bestimmte Zahl an Bussen, ein Höchstalter oder einen Rollstuhllift brauchen, sagen Sie uns, was die Ausschreibung verlangt. Wir sagen Ihnen, was wir haben oder finden können. Für die Prüfung jedes Fahrzeugs siehe die Checkliste vor dem Kauf. Rufen Sie +30 23520 61222 an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

Häufige Fragen

Welches Gesetz gilt heute für die KTEL?

Die KTEL arbeiten nach dem griechischen Gesetz 2963/2001, das jeder KTEL ein ausschließliches Recht in ihrem Bezirk ohne Ausschreibung gibt. Nach Gesetz 4974/2022 fahren sie weiter, bis die Gewinner der Ausschreibungen übernehmen. Mit dem Start der neuen Verträge werden die Artikel 1 bis 32 des Gesetzes 2963/2001 aufgehoben.

Wie lange laufen die neuen Verträge?

Zehn Jahre, mit möglicher Verlängerung um bis zu fünf weitere Jahre, nach Artikel 20 des Gesetzes 4974/2022 und Artikel 4 der Verordnung (EG) 1370/2007. Der Gewinner erhält ein ausschließliches Recht auf die Linien der Region.

Kann ein Unternehmen gewinnen, das keine KTEL ist?

Ja. Bieten kann jedes Personenverkehrsunternehmen mit Zulassung nach der Verordnung (EG) 1071/2009, allein oder in einer Bietergemeinschaft, wenn es die finanziellen und technischen Kriterien der Ausschreibung erfüllt.

Wie alt darf ein Gebrauchtbus sein, den eine KTEL heute einsetzt?

Bis die neuen Verträge starten, gilt das Gesetz 2963/2001. Ein Überlandbus, der in Griechenland erstmals in Betrieb geht, neu oder gebraucht, darf höchstens 15 Jahre alt sein, ein Stadtbus höchstens 18 Jahre, gerechnet ab dem Baujahr des Fahrgestells ohne dieses Jahr selbst. Mit 27 Jahren müssen Busse ausscheiden.

Sind Gebrauchtbusse in den Ausschreibungen erlaubt?

Ja. Die Ausschreibung für Mittelgriechenland, die Vorlage für die übrigen, akzeptiert ausdrücklich neue oder gebrauchte Busse bis 25 Jahre, Diesel ab Euro III oder emissionsfrei. Busse, die während des Vertrags hinzukommen oder andere ersetzen, dürfen höchstens 18 Jahre alt sein.

Wann wechselt der Betreiber auf den Linien tatsächlich?

Nicht sofort. Im Oktober 2026 liefen die Angebotsfristen noch. Nach Zuschlag und Unterzeichnung hat der Gewinner bis zu sechs Monate für die Flotte und bis zu ein Jahr für die Busbahnhöfe. Bis dahin fahren die heutigen KTEL.

Quellen

  1. Ausschreibung Mittelgriechenland, kodifiziert 28.05.2026 (26PROC019114728), Growthfund (Griechisch)
  2. Gesetz 4974/2022 über den öffentlichen Überland- und Stadtbusverkehr, e-nomothesia (Griechisch)
  3. Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste, EUR-Lex
  4. Gesetz 2963/2001, Artikel 11 (Altersgrenzen für KTEL-Busse), taxheaven (Griechisch)
  5. Gesetz 4530/2018, Artikel 35 (als KTEL-Stadtbusse zugelassene Busse), taxheaven (Griechisch)
  6. Gesetz 5290/2026 zum Verkehr, e-nomothesia (Griechisch)
  7. Geschichte der KTEL (Gesetz 2119/1952, Dekret 102/1973), POAYS (ktelbus.com, Griechisch)
  8. Geschichte, KTEL Achaia (Griechisch)
  9. Verlängerungsbeschluss Zentralmakedonien (ADA ΨΣΟ8465ΧΘΞ-ΜΩΣ), Diavgeia (Griechisch)
  10. Verlängerungsbeschluss Epirus (ADA ΨΔΞ2465ΧΘΞ-ΛΨΔ), Diavgeia (Griechisch)
  11. Verlängerungsbeschluss Südliche Ägäis (ADA 65Ο3465ΧΘΞ-0ΤΤ), Diavgeia (Griechisch)
  12. Verlängerungsbeschluss Westmakedonien (ADA ΡΗΩΓ465ΧΘΞ-0ΩΩ), Diavgeia (Griechisch)
  13. Die Verlängerungsbeschlüsse aller Ausschreibungen, Sygkoinoniaka Nea (25.9.2026, Griechisch)
  14. Neue Verlängerung für Mittelgriechenland, Sygkoinoniaka Nea (9.10.2026, Griechisch)
  15. Neue Verlängerung für Thessalien, Sygkoinoniaka Nea (6.10.2026, Griechisch)
  16. Altersgrenzen für Überland-, Stadt- und KTEL-Busse, Sygkoinoniaka Nea (19.3.2026, Griechisch)
  17. KTEL: alle 12 Ausschreibungen bis Ende April, Sygkoinoniaka Nea (12.3.2026, Griechisch)
  18. Erstattung 2026 für Fahrkarten von Menschen mit Behinderung und kinderreichen Familien, Sygkoinoniaka Nea (14.10.2026, Griechisch)
  19. Fahrpreiserhöhung der KTEL, Regierungsblatt B' 1258/2026, Sygkoinoniaka Nea (9.3.2026, Griechisch)
  20. Diesel seit Jahresbeginn 40 % teurer, Sygkoinoniaka Nea (31.3.2026, Griechisch)
  21. Der Dieselzuschuss, Sygkoinoniaka Nea (23.3.2026, Griechisch)
  22. Die KTEL sind bereit, die Ausschreibungen verlängert, Sygkoinoniaka Nea (29.9.2026, Griechisch)
  23. Der private Betreiber für den Überlandverkehr auf Chios, Sygkoinoniaka Nea (16.9.2026, Griechisch)
  24. Widerruf der Lizenz der Überland-KTEL Chios, Sygkoinoniaka Nea (25.6.2026, Griechisch)
  25. Thessaloniki: Übergangsvertrag für die Vorortlinien, Sygkoinoniaka Nea (12.3.2026, Griechisch)
  26. Bekommen die KTEL in den Regionen Konkurrenz?, The Opinion (Griechisch)
  27. Der Kampf um die KTEL verschärft sich, Oikonomikos Tachydromos (1.10.2026, Griechisch)
  28. KTEL-Ausschreibungen in Westgriechenland und auf den Ionischen Inseln, athenstransport.com (Griechisch)
  29. KTEL-Liberalisierung auf Kreta: Änderungen und neue Verlängerung, CretaOne (Griechisch)
  30. OASA-Vertrag für die Linien in Ost- und Westattika, Ta Nea (12.2.2025, Griechisch)
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